Der 15-seitige Erlass behandelt umfassend das Thema Beschwerdezinsen gemäß § 205a BAO und stellt die Rechtsansicht des BMF dar. Es werden die Voraussetzungen für deren Festsetzung, die Erledigungsmöglichkeiten eines Antrags auf Festsetzung von Beschwerdezinsen, die Festsetzung, Beschwerdezinsen infolge der Aufhebung oder Änderung eines Bescheids gemäß § 295 Abs 2a BAO, die Zuständigkeit, die Bemessungsverjährung sowie das Inkrafttreten des § 205a BAO näher dargestellt. Der Erlass ist seit 20. 12. 2022 gültig und ersetzt die Richtlinien zu den Berufungszinsen (zur Stammfassung des § 205a BAO). Erlass des BMF 20. 12. 2022, 2022-0.891.470.