DBA-Deutschland: Art 15 Abs 6
VwGH 21. 6. 2023, Ro 2021/15/0036
Art 15 Abs 6 DBA-Deutschland, BGBl III 2002/182, enthält eine Sonderregelung zur Besteuerung von Einkünften aus unselbstständiger Arbeit von Grenzgängern (d.s. nach dieser Bestimmung Personen, die in dem einen Staat in der Nähe der Grenze ihren Wohnsitz und in dem anderen Staat in der Nähe der Grenze ihren Arbeitsort haben und täglich von ihrem Arbeitsort an ihren Wohnsitz zurückkehren). Einkünfte einer Grenzgängerin (im vorliegenden Fall einer Spitalsärztin mit österreichischem Wohnsitz und Beschäftigung an einer deutschen Klinik) werden nicht nach dem Prinzip des Tätigkeitsortes nach Art 15 Abs 1 DBA-Deutschland im Quellenstaat, sondern grundsätzlich im Ansässigkeitsstaat der Grenzgängerin besteuert (Art 15 Abs 6 iVm Art 21 DBA-Deutschland).