UStG 1994: § 12 Abs 2 Z 2 lit a; KStG 1988: § 8 Abs 2
VwGH 21. 6. 2023, Ro 2023/15/0008
Lässt sich eine Person eine ihrem Wohnbedarf dienende Immobilie durch eine in ihrem Einflussbereich stehende Körperschaft (GmbH, Privatstiftung etc) anschaffen oder herstellen und sich sodann von dieser Körperschaft das Recht auf Nutzung dieser Wohnimmobilie einräumen, ist zu prüfen, ob die Körperschaft mit der Nutzungsüberlassung als Unternehmerin zur Erzielung von Einnahmen tätig wird oder ob die Nutzungsüberlassung erfolgt, um der nahestehenden Person (Gesellschafter, Stifter etc) causa societatis Vorteile zuzuwenden (vgl näher zB VwGH 7. 12. 2020, Ra 2020/15/0067, auch mit der Darlegung jener drei Fälle, in denen es zu einer Versagung des Vorsteuerabzugs kommen kann).