Das Anfang Juli 2023 im Nationalrat beschlossene Abgabenänderungsgesetz 2023 (AbgÄG 2023) sehe zahlreiche steuerliche Maßnahmen vor. Der Beitrag widmet sich den Neuerungen im Umgründungssteuerrecht, deren Schwerpunkt bei grenzüberschreitenden Umgründungen und in Erleichterungen für die Umgründungspraxis liege.