Das vor dem Sommer beschlossene AbgÄG 2023 sehe ua bedeutende Neuerungen für die grenzüberschreitende Umgründungspraxis vor. Dabei seien im UmgrStG steuerliche Begleitregelungen zum nahezu zeitgleich beschlossenen EU-UmgrG vorgesehen worden, die primär Auswirkungen auf grenzüberschreitende Spaltungen, punktuell aber auch auf grenzüberschreitende Einbringungen hätten. Die steuerliche Begleitlegistik zum EU-UmgrG habe zudem Anlass geboten, die Regelungen zur Entstrickungsbesteuerung auf Anteilsinhaberebene im Zuge von Verschmelzungen und Spaltungen mit Auslandsbezug zu erweitern, um unerwünschten Gestaltungen entgegenzuwirken. Insb der Anwendungsbereich der neuen Entstrickungsregelung habe im Schrifttum bereits zu ersten Zweifelsfragen geführt. Der Beitrag geht vor diesem Hintergrund näher auf diese für die Unternehmensbesteuerung relevanten Neuerungen ein.