Mit dem Steuerreformgesetz 2020, BGBl I 2019/103, sei in § 17 Abs 3a EStG im Interesse einer Reduktion administrativer Lasten eine einfache Pauschalierung für Kleinunternehmer geschaffen worden. Seit ihrer Einführung habe diese Regelung einige Novellierungen erfahren. Von Beginn an aber habe der Gesetzgeber zwischen der einkommensteuerlichen Pauschalierung und der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerbefreiung des § 6 Abs 1 Z 27 UStG einen Konnex hergestellt. Diese Verbindung zwischen Rechtsinstituten verschiedener Gebiete des Steuerrechts sei in verschiedenen Fassungen unterschiedlich ausgestaltet gewesen. Am Beispiel eines Beschwerdefalls geht der Autor auf die Entwicklung dieses Zusammenhanges näher ein.