Das Schweizer Bundesgericht habe über die Relevanz der OECD-Kommentare für die Auslegung von Steuerabkommen zu entscheiden gehabt. Das Gericht habe zwischen der Version der Kommentare, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits verfügbar war, und späteren Versionen unterschieden. Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits vorliegende Fassung sei von hoher Relevanz. Für spätere Kommentare habe der Gerichtshof jedoch nicht viel Raum gelassen. Der Autor analysiert das Urteil.

