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Bescheidberichtigung, Fehler in der Willensbildung nicht berichtigbar

Judikatur-AusleseBearbeiter: Dr. Josef Fuchs, Senatspräsident des VwGH i.R.ÖStZ 2023/561ÖStZ 2023, 579 Heft 20 v. 6.11.2023

BAO: § 293

VwGH 1. 3. 2023, Ra 2022/13/0105

Die Bestimmung zur Bescheidberichtigung nach § 293 BAO dient nicht dazu, Irrtümer der Behörde (oder des Verwaltungsgerichtes) bei der Auslegung des Gesetzes zu berichtigen, sondern nur zur Beseitigung des infolge bestimmter Fehlerquellen gegen den Willen der Behörde entstandenen erkennbaren Auseinander-

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