Der Beitrag gibt (in zwei Teilen) einen vergleichenden Überblick über die Voraussetzungen für die Gewährung, den Umfang und die gesetzlich normierten Gründe für die Versagung der Akteneinsicht im verwaltungsbehördlichen und gerichtlichen Finanzstrafverfahren. Neben der zentralen Norm des § 79 FinStrG werden auch Aussagen im aktuellen Erlass des BMF zur Akteneinsicht gem § 90 BAO vom 17. 4. 20231 behandelt. Ziel des Beitrags sei es, aktuelle Überlegungen hinsichtlich eines der elementarsten prozessualen Grundrechte zur Sicherstellung des Parteiengehörs und zur Gewährleistung einer umfassenden Verteidigungsgrundlage im Finanzstrafverfahren darzulegen.