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Ausreichende Protokollierung einer mündlichen Entscheidung des Senats (Prodinger, SWK 32-33/2022, S. 1274)

Artikelrundschau November 2022 - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren; InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2023/29ÖStZ 2023, 41 Heft 1 und 2 v. 31.1.2023

Verkündet das BFG eine Entscheidung in der mündlichen Verhandlung, müsse auch die Begründung entsprechend protokolliert werden. Unklar sei, in welcher Tiefe die Protokollierung erfolgen müsse.

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