Teil des geplanten Jahressteuergesetzes 2002 (JStG 2022), vgl BR-Dr 457/22, seien steuerliche Erleichterungen für bestimmte Photovoltaikanlagen ab 2023. Derartige Anlagen erlebten angesichts der drohenden Energieknappheit einen regelrechten Boom. Dem solle durch eine umfassende Steuerbefreiung für kleinere und mittlere Solaranlagen Rechnung getragen werden. Auch sollten bislang für die Implementierung solcher Anlagen bestehende bürokratische Hemmnisse verringert bzw beseitigt werden. Im Beitrag werden einzelne der angedachten Maßnahmen im Einkommensteuerrecht sowie im Umsatzsteuerrecht vorgestellt.