Nach einer Anfrage der CDU/CSU-Bundesfraktion zur Wirksamkeit der Meldepflicht nach der Richtlinie (EU) 2018/822 des Rates vom 25. 5. 2018 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über den obligatorischen automatischen Informationsaustausch im Bereich der Besteuerung bzgl meldepflichtige grenzüberschreitende Sachverhalte (DAC 6) im Mai 2023 habe der dt Bundestag eine erste Zwischenbilanz gezogen. Die Antworten der Bundesregierung seien ernüchternd. Der Autor fasst die Ergebnisse zusammen und gibt einen kritischen Ausblick auf Nutzen und Wert der Meldepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen.