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Rückforderung rechtsgrundlos ausbezahlter Erstattungen an Kapitalertragsteuer. Keine rückwirkende Anwendung des § 241a BAO und Verjährung des Rückforderungsanspruches (Gangl, taxlex 2023/45, S. 209)

ArtikelrundschauJuni 2023 - Teil 1MMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2023/479ÖStZ 2023, 486 Heft 17 v. 11.9.2023

Das BFG (9. 1. 2023, RV/7101097/2022) habe sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob ohne Bescheid, jedoch antragsgemäß ausbezahlte Erstattungen an Kapitalertragsteuer für den Zeitraum vor 23. 10. 2019 gem § 241a BAO rückgefordert werden können.

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