Als eine Voraussetzung der Befugnis zur Berufsausübung als Steuerberater gelte die besondere Vertrauenswürdigkeit. Wie in diesem Zusammenhang eine Verurteilung durch ein ausländisches Gericht zu werten sei, habe der VwGH kürzlich zu entscheiden gehabt (VwGH 21. 2. 2023, Ra 2019/04/0114).