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Eine kritische betriebswirtschaftliche Analyse des Krisenbegriffs nach dem österreichischen EKEG unter Berücksichtigung empirischer Ergebnisse und Erkenntnisse im internationalen Kontext (Situm, RWZ 2023/29, S. 145)

Artikelrundschau Mai 2023 - Teil 2Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale Rechnungslegung (Bilanzierung)MMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2023/418ÖStZ 2023, 438 Heft 15 und 16 v. 22.8.2023

Das österr EKEG definiere den Zustand der Krise sowohl mit klassischen Insolvenztatbeständen als auch mit Kennzahlen und Schwellenwerten gem §§ 23 und 24 URG. Im Beitrag wird ausgehend von internationalen Forschungsergebnissen aufgezeigt, dass dieser Krisenbegriff ein österr Spezifikum darstellt und mit den in § 2 EKEG vorliegenden Tatbeständen ein bestimmter Zeitraum im Krisenevolutionsprozess von Unternehmen definiert ist. Der juristische Begriff "Krise" stehe daher nicht mit dem betriebswirtschaftlichen Begriff "Krise" im Einklang.

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