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KESt-Zuflussfiktion bei einer verdeckten Gewinnausschüttung an den beherrschenden GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer durch bloße Fälligkeit oder Buchung? (Hayden/Thorbauer/Egger, RWZ 2023/26, S. 131)

Artikelrundschau Mai 2023 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)MMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2023/410ÖStZ 2023, 437 Heft 15 und 16 v. 22.8.2023

Verdeckte Gewinnausschüttungen einer GmbH, etwa in Form von zu hohen Provisionszahlungen, müssten nach dem VwGH ihrem beherrschenden GmbH-Gesellschafter nicht tatsächlich ausbezahlt werden, um eine KESt-Einbehaltungspflicht auszulösen. Vielmehr führe bereits die Fälligkeit derartiger "Leistungen" ohne tatsächliche Auszahlung laut VwGH zum steuerpflichtigen Zufluss an den Gesellschafter (dry-income-Problematik). Im Fall eines Gesellschafter-Geschäftsführers könnte neben der Fälligkeit auch die bloße Buchung einer fremdunüblichen "Leistungsvergütung" nach der Rsp einen Zufluss ohne tatsächliche Auszahlung auslösen. Zur Begründung knüpfe der VwGH jeweils an das Gesellschaftsrecht an, ohne allerdings auf das gesellschaftsrechtliche Verbot der Einlagenrückgewähr einzugehen.

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