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Maßnahmen iZm der Bewältigung der COVID-19-Krisensituation. Reichweite der Befreiung von den Rechtsgebühren (Leitner, BFGjournal 5/2023, S. 167)

Artikelrundschau Mai 2023 - Teil 1Gebühren und Verkehrsteuern, Bewertung, NeuFöG, GlücksspielMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2023/397ÖStZ 2023, 388 Heft 14 v. 19.7.2023

Gemäß § 35 Abs 8 GebG idF BGBl I 2020/23 seien "Rechtsgeschäfte, die zur Durchführung der Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19-Krisensituation notwendig sind", von den Hundertsatzgebühren befreit gewesen. Die Reichweite dieser Befreiungsbestimmung sei im Schrifttum umstritten. Das BFG habe sich in seinem Erk v 1. 3. 2023, RV/6100335/2021, mit dieser Frage auseinanderzusetzen gehabt und dabei eine enge Auslegung des Maßnahmenbegriffs vertreten.

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