EStG 1988: § 108c
VwGH 17. 11. 2022, Ra 2020/15/0025
Dürfen Aufwendungen bzw Ausgaben in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Subventionen aus öffentlichen Mitteln bei der Ermittlung der Einkünfte in Anwendung des Abzugsverbotes nach § 20 Abs 2 EStG 1988 bzw § 12 Abs 2 KStG 1988 nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden, sind diese Forschungsaufwendungen in der Folge auch nicht in die Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie nach § 108c EStG 1988 als zusätzliche Betriebsausgabe einzubeziehen.