Mit dem Erlass des BMF v 5. 12. 2022, 2022-0.860.124, BMF-AV 154/2022 sei die jährliche Wartung der UStR 2000 erfolgt. Im Rahmen der laufenden Wartung seien insb die aktuelle Judikatur der Höchstgerichte (VwGH/EuGH) sowie Änderungen durch das Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert werden (Teuerungs-Entlastungspaket Teil II), BGBl I 2022/163, das Abgabenänderungsgesetz 2022 (AbgÄG 2022), BGBl I 2022/108, und das Ökosoziale Steuerreformgesetz 2022 Teil I, BGBl I 2022/10, aufgenommen und Aussagen/Abschnitte der UStR 2000 zur überholten Rechtslage gestrichen worden. Im Beitrag werden ausgewählte Kapitel des umfangreichen Wartungserlasses, insb zu den Reiseleistungen, zur Abfuhrverpflichtung, zum Fiskalvertreter, zum innergemeinschaftlichen Versandhandel, zur Kleinstunternehmerregelung, zur Neuregelung des Dreiecksgeschäfts sowie zum EU-OSS, näher dargestellt und erläutert.