Bestimmte Verkürzungspraktiken, wie etwa Schwarzumsätze oder Schwarzlohnzahlungen, könnten im Finanzstrafverfahren dazu führen, dass eine Vielzahl an Personen auf der Anklagebank sitze. Denn nicht nur der unmittelbare Täter (im Regelfall der Abgabe- oder Abfuhrpflichtige), sondern jeder an einem Finanzvergehen Beteiligte könne sich strafbar machen. Neben den damit verbundenen Belastungen für die Beschuldigten sei zu bedenken, dass sich auch der Ermittlungsaufwand auf Ebene der Behörden sowie die Verfahrensdauer wesentlich erhöhen können. Vor diesem Hintergrund werden im Beitrag Ausgangspunkte von "Massenverfahren" geschildert und sowohl bereits bestehende als auch für die