Die globale Mindestbesteuerung sei nun bald Realität — die EU-Mitgliedstaaten hätten die diesbezügliche EU-Richtlinie bis spätestens 31. 12. 2023 in ihr nationales Recht umzusetzen. Das komplexe Regelwerk habe primär zum Ziel, den Steuerwettbewerb einzuschränken und Gewinnverlagerungen in Niedrigsteuerländer weniger attraktiv zu machen. Ob die aktuelle Ausgestaltung der Regelungen diese Ziele tatsächlich erreichen kann, sei jedoch fraglich. Insb durch die als formelhafter Freibetrag ausgestaltete Substanzausnahme könnten neue Anreize für steuervermeidende Gestaltungen gegeben sein. Der Beitrag geht im Detail auf die Substanzausnahme ein und zeigt anhand zweier Beispiele, inwiefern sich daraus für multinationale Unternehmensgruppen steuergestalterische Möglichkeiten ergeben können.