vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rechtliche Qualität des Risikobewertungsberichts durch die multilaterale Risikobewertung im Zuge von ICAP und ETACA (Anderwald, SWI 4/2023, S. 224)

Artikelrundschau April 2023 - Teil 1Allgemeines - national, Gesetzesentwürfe, SteuerpolitikMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2023/322ÖStZ 2023, 322 Heft 12 v. 14.6.2023

Ö beteilige sich am internationalen Projekt International Compliance Assurance Programme (ICAP) der OECD bereits seit Frühjahr 2019 im Zuge der zweiten Pilotphase. Der auf europäischer Ebene ab Anfang 2022 in der Pilotphase befindliche, dem ICAP sehr ähnliche, European Trust and Cooperation Approach (ETACA) erfolge ebenfalls unter Beteiligung der österr Finanzverwaltung. Sowohl die OECD als auch die EK hätten jeweils ein Handbuch veröffentlicht, welche dem interessierten Leser sowohl das jeweilige Verfahren als auch die essenziellen Inhalte und Ziele rd um ICAP bzw ETACA vermitteln würden. Auf nationaler Ebene sei mit dem Abgabenänderungsgesetz 2022 (AbgÄG 2022) mit § 118b BAO, der mit 20. 6. 2022 in Kraft getreten sei, unter der Überschrift "Multilaterale Risikobewertung" eine gesetzliche Grundlage für die Teilnahme der österreichischen Finanzverwaltung an den beiden Programmen geschaffen worden. Auf nationaler Ebene erfolge mit § 118b BAO eine konsistente verfahrensrechtliche Umsetzung der Beteiligung Ö an den bereits bestehenden Initiativen zur grenzüberschreitenden Risikoanalyse. Ob die Unternehmen durch die Teilnahme an der multilateralen Risikobewertung auch eine gewisse Planungs- und Rechtssicherheit erlangen und welche rechtliche Bedeutung diese für das anschließende Abgabenverfahren hat, wird im Beitrag näher behandelt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!