Die Qualifizierung, ob es sich bei konzerninternen Personalentsendungen um Passivleistungen handle, für die Ö das Besteuerungsrecht zustehe, sei ein wesentliches Sachverhaltselement, welches schwierig zu ermitteln sei. Ein Fall aus der Betriebsprüfungspraxis solle aufzeigen, wie diffizil die steuerrechtliche Beurteilung sein könne.