Seit ihrer Einführung werden die Vorschriften zum Abzugsverbot für "Managergehälter" kontrovers diskutiert. Das BFG hatte sich jüngst mit der Frage zu beschäftigen, ob eine einmalige Abfindungszahlung für einen sich über 26 Monate erstreckenden Abfindungszeitraum für Zwecke dieser Norm zur Gänze im Jahr der Auszahlung zu berücksichtigen ist. Der Beitrag fasst die Ergebnisse dieser Entscheidung zusammen und beleuchtet die Auswirkungen für die Praxis.