Im Rahmen des ÖkoStRefG 2022 werde ein neuer Investitionsfreibetrag für Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens in § 11 EStG eingeführt. Dieser könne ab 1. 1. 2023 als fiktive Betriebsausgabe iHv 10 % (bzw 15 % bei Investitionen im Bereich der Ökologisierung) der Anschaffungs- oder Herstellungskosten zusätzlich zur Abschreibung geltend gemacht werden. Sowohl bei einer möglichen Nachversteuerung iZm der vorgese-