Das Amt für Betrugsbekämpfung (ABB) habe den gesetzlichen und vornehmlichen Auftrag, seinen Beitrag zur Durchsetzung und zum Schutz der Besteuerungsansprüche des Staates und der Europäischen Union zu leisten. Dazu gehöre auch die redliche Wirtschaft und die ehrlichen Abgabepflichtigen vor denen zu schützen, die durch Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen einen unerwünschten wirtschafts- und sozialruinösen Wettbewerbsvorteil erringen wollen. Die normativ festgelegten Spielregeln müssten bei Bedarf vom Staat und damit von seinen Organen mit Bedacht, aber auch entschlossen mit repressiven Befugnissen durchgesetzt werden können.