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Der Antrag auf Bescheidaufhebung nach § 295 Abs 4 BAO (Hubmann, AVR 1/2022, S. 20)

Artikelrundschau Februar 2022 - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2022/195ÖStZ 2022, 203 Heft 7 v. 15.4.2022

Das BFG habe sich mit dem Antragsrecht nach § 295 Abs 4 BAO auseinandergesetzt, dessen Anwendungsbereich mit dem COVID-19-StMG erweitert wurde. Dieses Recht ermögliche, einen Antrag auf Aufhebung eines abgeleiteten Bescheids, der auf ein Dokument gestützt ist, das als Feststellungs- oder Nichtfeststellungsbescheid intendiert war, innerhalb eines Jahres ab Zurückweisung einer Bescheidbeschwerde gegen diesen Nichtbescheid zu stellen.

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