Das BFG habe sich mit dem Antragsrecht nach § 295 Abs 4 BAO auseinandergesetzt, dessen Anwendungsbereich mit dem COVID-19-StMG erweitert wurde. Dieses Recht ermögliche, einen Antrag auf Aufhebung eines abgeleiteten Bescheids, der auf ein Dokument gestützt ist, das als Feststellungs- oder Nichtfeststellungsbescheid intendiert war, innerhalb eines Jahres ab Zurückweisung einer Bescheidbeschwerde gegen diesen Nichtbescheid zu stellen.