Das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz führte erstmals ein besonderes nationales Instrument zur Bepreisung von Treibhausgasemissionen ein. Vock legt dar, dass für den Zeitraum der Einführungsphase dieses neue Instrument als Abgabenregime anzusehen sei und die BAO sowie das FinStrG Anwendung insoweit fänden, als nicht eigenständige verfahrensrechtliche Regelungen durch Verordnung geschaffen werden.