Grundsätzlich ist bei der Hinzurechnungsbesteuerung und beim Methodenwechsel die Niedrigbesteuerung einer ausländischen Körperschaft für jedes Wirtschaftsjahr gesondert zu beurteilen. Im folgenden Beitrag werden die Ausnahmen von diesem Grundsatz dargestellt. Zu einer Zusammenfassung mehrerer Wirtschaftsjahre kann es kommen, wenn eine internationale Schachtelbeteiligung veräußert wird (siebenjähriger Beurteilungszeitraum) oder mehrere Wirtschaftsjahre in einem Kalenderjahr enden. Wird daher der Bilanzstichtag einer ausländischen Körperschaft geändert oder wird die Körperschaft an einem vom Bilanzstichtag abweichenden Stichtag umgegründet, kann sich dies auf die Berechnung der Niedrigbesteuerung auswirken.1