Der EuGH habe mit seinem aktuellen Urteil nun Klarheit geschaffen und den Anspruch auf Verzinsung, wenn die Erstattung eines Umsatzsteuerguthabens nicht in angemessener Frist erfolgt, bejaht. Seine Entscheidung fuße im Wesentlichen auf dem Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer und hat weitreichende Auswirkungen auf die nationale Verwaltungspraxis.