Nach der in der Folge dargestellten Rsp des BFG stellten sog Housing-Leistungen für Bitcoin Mining-Server keine Grundstücksleistung iSd § 3a Abs 9 UStG dar, sondern vielmehr eine sonstige Leistung iSd Abs 6 leg cit.
Nach der in der Folge dargestellten Rsp des BFG stellten sog Housing-Leistungen für Bitcoin Mining-Server keine Grundstücksleistung iSd § 3a Abs 9 UStG dar, sondern vielmehr eine sonstige Leistung iSd Abs 6 leg cit.