Der Wiener Landesgesetzgeber habe wiederholt von der BAO abweichende Bestimmungen des WAOR betreffend Stundungen und Ratenzahlungen beschlossen. Die Bundesregierung hege zumindest gegen den letzten dieser Landtagsbeschlüsse verfassungsrechtliche Bedenken. Vock analysiert die aufgeworfenen Fragestellungen.