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Einigung auf Unionsebene über Änderung der Regelungen zu Mehrwertsteuersätzen

Steuerrecht AktuellMag.a Mariana Palade/Mag.a Julia Tumpel, LL.M.ÖStZ 2022/47ÖStZ 2022, 55 Heft 3 v. 16.2.2022

Am 7. 12. 2021 haben sich die Finanzminister der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (der ECOFIN-Rat) auf die Änderung der Steuersatzbestimmungen der MwStSystRL11RL 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem idF vom 1. 7. 2021, ABl L 2006/347, 1. geeinigt (im Folgenden: RL-Entwurf 14754/21).22Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der RL 2006/112/EG in Bezug auf die Mehrwertsteuersätze - Allgemeine Ausrichtung 14754/21, abrufbar unter https://www.parlament.gv.at/PAKT/EU/XXVII/EU/08/32/EU_83238/imfname_11114135.pdf (abgefragt 23. 12. 2021). Dieser Einigung waren jahrelange Verhandlungen der Mitgliedstaaten vorangegangen. Schon 200333Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der RL 77/388/EWG in Bezug auf den Anwendungsbereich der ermäßigten Mehrwertsteuersätze KOM(2003) 387 endgültig. und 201844Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der RL 2006/112/EG in Bezug auf die Mehrwertsteuersätze COM(2018) 20 final. hatte die Kommission den Mitgliedstaaten Vorschläge zur Änderung der Mehrwertsteuervorschriften hinsichtlich der ermäßigten Mehrwertsteuersätze unterbreitet, insb mit dem Ziel, die vielfältigen Ausnahmen der Mitgliedstaaten55ZB Österreich Wohnraumvermietung gem Art 117 Abs 2 MwStSystRL und Lieferung von Wein aus eigener Erzeugung gem Art 119 MwStSystRL. (teilweise) abzuschaffen und den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität zu gewähren66Siehe COM(2018) 20 final, 2 f..**Die Autorinnen danken Frau Stephanie Zolles, BA LL.M. (WU) für die Durchsicht des Manuskripts und die wertvollen Anregungen.

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