Am 7. 12. 2021 haben sich die Finanzminister der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (der ECOFIN-Rat) auf die Änderung der Steuersatzbestimmungen der MwStSystRL1 geeinigt (im Folgenden: RL-Entwurf 14754/21).2 Dieser Einigung waren jahrelange Verhandlungen der Mitgliedstaaten vorangegangen. Schon 20033 und 20184 hatte die Kommission den Mitgliedstaaten Vorschläge zur Änderung der Mehrwertsteuervorschriften hinsichtlich der ermäßigten Mehrwertsteuersätze unterbreitet, insb mit dem Ziel, die vielfältigen Ausnahmen der Mitgliedstaaten5 (teilweise) abzuschaffen und den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität zu gewähren6.*