Werden Anteile an Kapitalgesellschaften mit ("cum") oder ohne ("ex") Dividendenforderungen/Ausschüttungsansprüche veräußert, stellt sich die Frage, wem Ausschüttungen zuzurechnen sind, ob eine KESt-Freistellung greift oder wem ein Anspruch auf Erstattung oder Anrechnung der KESt zusteht. Der Beitrag sucht eine systematisch und teleologisch konsistente Lösung.