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Die Anrechnung der Lohnsteuer setze zurzeit die Weiterbelastung an den Arbeitnehmer voraus. Demgegenüber sei keine tatsächliche Abfuhr notwendig und es könne in Verbindung mit der Arbeitgeberhaftung zu einer Doppelbelastung kommen.
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Die Anrechnung der Lohnsteuer setze zurzeit die Weiterbelastung an den Arbeitnehmer voraus. Demgegenüber sei keine tatsächliche Abfuhr notwendig und es könne in Verbindung mit der Arbeitgeberhaftung zu einer Doppelbelastung kommen.