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Die Änderung der Größenklasse bei der Aufgabe eines (Teil-)Betriebs (Koch/Stückler, RWZ 2022/52, S. 291)

Artikelrundschau Oktober 2022 - Teil 2Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale Rechnungslegung (Bilanzierung)MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2022/702ÖStZ 2022, 711 Heft 24 v. 21.12.2022

Mit dem RÄG 2014 wurden die Regelungen zu den Größenklassen in § 221 UGB novelliert. Der Betrachtungszeitraum hinsichtlich des Eintritts der Rechtsfolgen einer Größenänderung wurde angepasst. Dieser wurde durch § 221 Abs 4 S 2 UGB insb für Größenänderungen bei Umgründungen und bei der Aufgabe von Betrieben oder Teilbetrieben konkretisiert. In der Praxis existieren immer noch Zweifelsfragen im Zusammenhang mit dem Größenklassenwechsel nach der Aufgabe von Betrieben oder Teilbetrieben.

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