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Der Beitrag beschäftigt sich mit dem Fruchtgenuss an Anteilen, die von einer Spaltung betroffen sind. Aufgrund der dinglichen Surrogation des § 17 iVm § 14 SpaltG bestehen dingliche Rechte Dritter an den ursprünglichen Anteilen, bei den neuen spaltungsgeborgenen Anteilen weiter. Die Autorin versucht, diesen ex lege eintretenden Effekt umgründungssteuerrechtlich einzuordnen.