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Kein Missbrauch - Einbringung eines Mitunternehmeranteils mit gewillkürtem Sonderbetriebsvermögen und hoher unbarer Entnahme (Hirschler/Sulz/Oberkleiner/Bernwieser, BFGjournal 10/2022, S. 312)

Artikelrundschau Oktober 2022 - Teil 2Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2022/699ÖStZ 2022, 710 Heft 24 v. 21.12.2022

Bis zum AbgÄG 2005 habe ein großer Gestaltungsspielraum bestanden, dessen Ausnützung noch keinen Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes darstellte. Im Gestaltungsspielraum des UmgrStG vor AbgÄG 2005 stand es daher grundsätzlich frei, den branchengleichen Kapitalanteil als Sonderbetriebsvermögen einzubuchen, unabhängig davon, ob dieses gewillkürtes oder notwendiges Sonderbetriebsvermögen darstellte.

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