Das BFG habe sich mit der Frage beschäftigt, ob Geschäftsführer einer Rechtsanwalts-GmbH, die als Substituten tätig waren, der DB-Pflicht unterliegen.
Das BFG habe sich mit der Frage beschäftigt, ob Geschäftsführer einer Rechtsanwalts-GmbH, die als Substituten tätig waren, der DB-Pflicht unterliegen.