COVID-19 bewirkte zahlreiche Veränderungen. Als eine der steuerlichen Hauptmaßnahmen zur Konjunkturstabilisierung und -förderung verankerte der österr Gesetzgeber im Rahmen des KonStG 2020 die Möglichkeit einer steuerlich anerkannten degressiven Abschreibung als Dauerrecht. Um die finanzielle Betroffenheit und die budgetären Auswirkungen der neuen Regelung zu quantifizieren, führen die Autoren eine Simulation auf Unternehmensebene durch.