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Wann liegen wesentliche eigene Betriebsmittel im Sinne des § 4 Abs 4 ASVG vor? (Steiger, taxlex 2022/47, S. 210)

Artikelrundschau Juni 2022Nichtselbstständige Tätigkeit (inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), KapitalvermögenMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2022/485ÖStZ 2022, 478 Heft 15 und 16 v. 5.8.2022

Das wesentliche Abgrenzungsmerkmal zwischen einem "Selbstständigen" (ohne Gewerbeschein bzw Mitglied einer Freiberuflerkammer) und einem freien Dienstnehmer gem § 4 Abs 4 ASVG sei das Vorliegen von wesentlichen eigenen Betriebsmitteln. Der VwGH (22. 2. 2022, Ra 2020/08/0133) hat sich einen Fall angesehen und die "Prüfungsschritte" dargestellt.

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