Der Autor habe in vielen Lohnabgabenprüfungen mitverfolgt, dass die Prüfer die Steuerfreiheit von SEG-Zulagen ohne ausreichende Aufzeichnungen (Art und Dauer der Tätigkeit) nicht akzeptieren. Das BFG hatte sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob Aufzeichnungen bei einer Tätigkeit, die dauerhaft eine potenzielle "Gefährdung" der Gesundheit darstellt, für die Steuerfreiheit notwendig seien.

