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Bilanzberichtigung, Unrichtigkeit, Umgründungsmehrwert ("Firmenwert"-AfA)

Judikatur-AusleseBearbeiter: Dr. Josef Fuchs, Senatspräsident des VwGH i.R.ÖStZ 2022/416ÖStZ 2022, 419 Heft 14 v. 15.7.2022

EStG 1988: § 4 Abs 2

VwGH 22. 9. 2021, Ro 2020/15/0026

Der Maßgeblichkeitsgrundsatz des § 5 Abs 1 EStG 1988 ändert nichts daran, dass die steuerliche Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich ausschließlich aufgrund der Steuerbilanz erfolgt. Die Regelungen betreffend die Bilanzberichtigungen nach § 4 Abs 2 EStG 1988 beziehen sich ausschließlich auf die Steuerbilanz (vgl etwa VwGH 24. 9. 2020, Ra 2017/13/0062).

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