EStG 1988: § 4 Abs 2
VwGH 22. 9. 2021, Ro 2020/15/0026
Der Maßgeblichkeitsgrundsatz des § 5 Abs 1 EStG 1988 ändert nichts daran, dass die steuerliche Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich ausschließlich aufgrund der Steuerbilanz erfolgt. Die Regelungen betreffend die Bilanzberichtigungen nach § 4 Abs 2 EStG 1988 beziehen sich ausschließlich auf die Steuerbilanz (vgl etwa VwGH 24. 9. 2020, Ra 2017/13/0062).

