Seite 417
Würden zur Einkunftserzielung verwendete Gebäude zerstört und neu aufgebaut, so stelle sich im Betriebs- und Privatvermögen die Frage, wie Ersatzleistungen aus Schadenersatz oder Versicherungen im Bilanz- und Steuerrecht zu erfassen seien.
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Würden zur Einkunftserzielung verwendete Gebäude zerstört und neu aufgebaut, so stelle sich im Betriebs- und Privatvermögen die Frage, wie Ersatzleistungen aus Schadenersatz oder Versicherungen im Bilanz- und Steuerrecht zu erfassen seien.
