Im Bestreben, "Golden Handshakes" weniger attraktiv zu machen, habe der Gesetzgeber den Betriebsausgabenabzug freiwilliger Abfertigungen stark eingeschränkt. Unglücklicherweise wollte der Gesetzgeber alle Formen "freiwilliger Abfertigungen" von der Regelung erfasst wissen und pönalisierte damit explizit auch Sozialplanzahlungen. Letzteres habe der VfGH nun als gleichheitswidrig erkannt.

