UStG 1994: § 6 Abs 1 Z 16, § 6 Abs 2 letzter Unterabs und § 28 Abs 38 Z 1
VwGH 20. 10. 2021, Ra 2019/13/0084
Mit dem 1. StabG 2012, BGBl I 2012/22, wurde die Option zur Umsatzsteuerpflicht nach § 6 Abs 2 letzter Unterabs UStG 1994 für die nach § 6 Abs 1 Z 16 UStG 1994 (unecht unter Verlust des Vorsteuerabzugsrechts) steuerbefreite Vermietung und Verpachtung von Grundstücken insoweit eingeschränkt, als der Verzicht auf die Steuerbefreiung nur mehr zulässig ist, soweit der Leistungsempfänger das Grundstück nahezu ausschließlich für Umsätze verwendet, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Mit der Einschränkung der Option zur Steuerpflicht hat der Gesetzgeber eine (von ihm unerwünschte) steuerliche Gestaltungsmöglichkeit beseitigt (vgl näher ErlRV 1680 BlgNR 24. GP 3, 23 f).