vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Nicht verbriefte Derivate, besonderer Steuersatz (flat tax), Dienstleistungsfreiheit

Judikatur-AusleseBearbeiter: Dr. Josef Fuchs, Senatspräsident des VwGH i.R.ÖStZ 2022/382ÖStZ 2022, 375 Heft 13 v. 30.6.2022

EStG 1988: § 27 Abs 4, § 27a Abs 1 Z 2 und Abs 2 Z 7 (§ 95 Abs 2 Z 2)

VwGH 8. 3. 2022, Ro 2019/15/0184

Nach der für das Streitjahr 2017 geltenden (durch das AbgÄG 2012, BGBl I 2012/112, iZm dem Steuer-Abkommen mit der Schweiz BGBl III 2012/192 geschaffenen) Regelung gilt, dass für Einkünfte eines in Österreich ansässigen Stpfl aus nicht verbrieften Derivaten iSd § 27 Abs 4 EStG 1988, die über eine inländische Bank (als auszahlende Stelle iSd § 95 Abs 2 Z 2 lit b EStG 1988) abgewickelt und bezogen werden, die inländische Bank durch einen freiwilligen Kapitalertragsteuer (KESt)-Abzug die Besteuerung zum besonderen Steuersatz des § 27a Abs 1 Z 2 EStG 1988 von 27,5 % (sog "flat tax") vermitteln kann, der zudem auch die Endbesteuerungswirkung iSd § 97 EStG 1988 herbeiführt. Werden hingegen gleichartige Kapitalerträge über eine in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Bank (hier einer Bank in Dänemark) abgewickelt und bezogen, besteht diese Möglichkeit nicht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte