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Einheitlichkeit der Leistung bei Vermietung eines Feuerwehrgebäudes und einer Garagenhalle ( J. Tumpel, BFGjournal 5/2022, S. 161)

Artikelrundschau Mai 2022 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, KammerumlageMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2022/378ÖStZ 2022, 374 Heft 13 v. 30.6.2022

Die Ausnahme von der Steuerbefreiung für die Vermietung von Grundstücken hinsichtlich der Vermietung von Abstellplätzen für Fahrzeuge sei nach dem EuGH nicht anwendbar, wenn es sich um eine einheitliche Leistung handle. Das BFG habe, so wie der BFH in einem ähnlichen Fall, diese Rsp hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Beurteilung angewendet und keine Aufteilung in einen steuerfreien und einen steuerpflichtigen Teil vorgenommen.

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