Im Organisationshandbuch der Finanzverwaltung (OHB) werden in Abschnitt 4.2. "Überwachung des Erklärungseinganges" die Sonderbestimmungen der Quotenregelung (für Steuerberater, Rechtsanwälte, Masseverwalter usw) beschrieben. Aufgrund der nach wie vor bestehenden Belastungen infolge der COVID-19-Pandemie wird die übliche Toleranzfrist von einem Monat (30. April) für die Quote 2020 nochmals (siehe bereits ÖStZ 2022/143) auf nun insgesamt sechs Monate (bis einschließlich 30. September 2022) verlängert. Erlass des BMF 10. 6. 2022, 2022-0.422.071.

