Nach dem VwGH seien Vielspielerboni im Rahmen der Glücksspielabgabe nur dann zu berücksichtigen, wenn es sich bei den eingelösten Boni um einen von einer weiteren Spielteilnahme unabhängigen Vermögenswert handle. Diese Voraussetzung könnte auch im Rahmen der Wettgebühren maßgeblich sein, wobei sich der VwGH bislang nicht zur Einordnung von Free-Bets geäußert habe.